1. Geltungsbereich und Urheberrecht
Sämtliche von Threemedia zur Verfügung gestellten Bilder und Bildinhalte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Anfrage und ausdrücklichen Freigabe durch Threemedia. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle bereitgestellten Bildinhalte.
2. Art der Nutzung
2.1 Redaktionelle Nutzung
Die Nutzung der Bilder ist ausschließlich zu redaktionellen Zwecken im Rahmen der journalistischen Berichterstattung gestattet. Eine kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2.2 Kommerzielle Nutzung
Eine kommerzielle Nutzung – insbesondere zu Werbe-, Marketing- oder Promotionzwecken – ist nur nach gesonderter, ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit Threemedia zulässig.
3. Anfrage und Nutzungsumfang
3.1 Separate Freigabe pro Nutzung
Für jede Nutzung ist eine separate Anfrage erforderlich. Dies gilt insbesondere für unterschiedliche:
- Medien und Publikationen
- Ausgaben (z. B. verschiedene Zeitungsausgaben)
- Plattformen (z. B. Print, Online, Social Media)
- Veröffentlichungsformen und Formate
3.2 Angaben bei der Anfrage
Bei jeder Anfrage sind folgende Informationen verbindlich anzugeben:
- Medium/Plattform der Veröffentlichung
- Geplanter Veröffentlichungszeitpunkt
- Konkreter Verwendungszweck und redaktioneller Kontext
- Reichweite und Format der Nutzung
4. Urhebervermerk (Credit) und Sichtbarkeit
4.1 Verpflichtende Nennung
Die Nutzung der Bilder ist nur mit verpflichtendem Urhebervermerk zulässig. Der von Threemedia vorgegebene Credit ist vollständig und unverändert anzugeben.
4.2 Platzierung
Der Credit muss direkt am Bild oder in unmittelbarer räumlicher Nähe so platziert werden, dass eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Bild gewährleistet ist. Bei Online-Veröffentlichungen muss der Credit auch in den Metadaten (IPTC/EXIF) erhalten bleiben.
4.3 Social Media
Bei Veröffentlichungen auf Social-Media-Plattformen ist zusätzlich zum Credit die Markierung oder Verlinkung des offiziellen Threemedia-Accounts erforderlich, sofern dies technisch möglich ist.
5. Bearbeitung und Bildintegrität
5.1 Grundsätzliches Bearbeitungsverbot
Eine Bearbeitung, Veränderung oder Manipulation der Bilder ist nicht gestattet.
5.2 Zulässiger Zuschnitt
Ein Zuschnitt des Bildausschnitts ist nur dann erlaubt, wenn er aus technischen oder redaktionellen Gründen zwingend erforderlich ist und dabei der Hauptinhalt sowie der inhaltliche Kontext des Bildes vollständig erhalten bleiben.
5.3 Unzulässige Veränderungen
Folgende Veränderungen sind ausdrücklich untersagt:
- Farbliche Manipulationen und Filter
- Retusche, Montage oder sonstige inhaltliche Eingriffe
- Entfernung oder Veränderung von Wasserzeichen
- Entfernung oder Änderung von Metadaten (IPTC, EXIF)
- Hinzufügen von Texten, Grafiken oder sonstigen Elementen, die den Bildinhalt verfälschen
6. Technische Qualität
6.1 Erhalt der Bildqualität
Die technische Qualität der Bilder ist bei der Veröffentlichung zu wahren. Eine extreme Komprimierung, die zu sichtbaren Qualitätsverlusten führt, ist nicht gestattet.
6.2 Keine KI-gestützte Qualitätsveränderung
Der Einsatz von KI-Upscaling, algorithmischer Bildverbesserung oder sonstigen qualitätsverändernden technischen Verfahren ist untersagt.
7. Verwendung für KI-Systeme
Die Nutzung der Bilder zum Training von KI-Modellen, als Prompt-Material für KI-Bildgeneratoren oder zur Generierung neuer Inhalte durch künstliche Intelligenz ist ausdrücklich untersagt.
8. Zeitliche Nutzung und Veröffentlichungsfrist
8.1 Nutzungsdauer
Die erteilte Nutzungserlaubnis gilt ab Freigabe und bleibt bestehen, bis sie durch Threemedia widerrufen wird.
8.2 Veröffentlichungsfrist
Die Veröffentlichung muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Freigabe erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Veröffentlichung, erlischt die Nutzungserlaubnis automatisch.
8.3 Verzögerungen
Verzögerungen über die 7-Tages-Frist hinaus sind Threemedia vorab schriftlich mitzuteilen. Die Nutzungserlaubnis bleibt nur bei ausdrücklicher erneuter Genehmigung bestehen.
8.4 Bestandsschutz
Nach erfolgter Online-Veröffentlichung oder Druck dürfen die Inhalte in der veröffentlichten Form bestehen bleiben, sofern kein Widerruf erfolgt.
9. Archivierung und Wiederverwendung
9.1 Grundsätzliches Verbot
Eine Aufnahme der Bilder in Medienarchive oder eine spätere Wiederverwendung ist grundsätzlich nicht gestattet.
9.2 Ausnahme bei Langzeitarchivierung
Eine Archivierung oder Wiederverwendung ist nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Bilder wurden ursprünglich von Threemedia veröffentlicht
- Seit der Erstveröffentlichung sind mindestens 20 Jahre vergangen
- Es wurde eine ausdrückliche schriftliche Freigabe durch Threemedia erteilt
10. Weitergabe und Speicherung
10.1 Weitergabeverbot
Eine Weitergabe der Bilder an Dritte – einschließlich Partnerunternehmen, Agenturen, Dienstleister oder verbundene Unternehmen – ist nicht gestattet. Dies gilt auch für die Bereitstellung in gemeinsam genutzten Systemen oder Datenbanken.
10.2 Unterlizenzierung
Eine Unterlizenzierung oder Weiterveräußerung der Nutzungsrechte ist ausgeschlossen.
10.3 Löschpflicht
Nach Ablauf, Widerruf oder Nichtinanspruchnahme der Nutzungserlaubnis sind sämtliche Bilddateien vollständig und unwiderruflich zu löschen. Dies umfasst:
- Lokale Speicher und Arbeitsplätze
- Content-Management-Systeme (CMS)
- Medienarchive und Datenbanken
- Backup- und Cloud-Systeme
11. Belegpflicht
11.1 Bereitstellung von Veröffentlichungsnachweisen
Nach erfolgter Veröffentlichung ist Threemedia unaufgefordert und unverzüglich ein Beleg zur Verfügung zu stellen. Dies kann erfolgen durch:
- Link zur Online-Veröffentlichung
- Screenshot der Veröffentlichung
- PDF der Print-Ausgabe
- Sonstige eindeutige Nachweise
11.2 Form der Übermittlung
Die Belegübermittlung erfolgt per E-Mail oder über einen von Threemedia bereitgestellten Upload-Bereich.
12. Tracking und Dokumentation
Threemedia ist berechtigt, Veröffentlichungen der bereitgestellten Bilder zu dokumentieren, zu erfassen und für interne Zwecke auszuwerten. Dies umfasst auch die Nutzung öffentlich zugänglicher Monitoring-Tools.
13. Exklusivität
Eine zeitliche, thematische oder territoriale Exklusivität der Nutzung besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls behält sich Threemedia das Recht vor, die Bilder auch anderen Medien zur Verfügung zu stellen.
14. Widerruf und Haftung
14.1 Widerrufsrecht
Threemedia behält sich das Recht vor, die Nutzungserlaubnis jederzeit – insbesondere bei Verstößen gegen diese Bedingungen – mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs ist die weitere Nutzung unverzüglich einzustellen und die Löschpflicht gemäß Ziffer 10.3 umzusetzen.
14.2 Haftung bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen haftet das nutzende Medium vollumfänglich. Dies umfasst insbesondere Schadensersatzansprüche sowie die Erstattung von Rechtsverfolgungs- und Abmahnkosten.
14.3 Schadensersatz
Bei schuldhaften Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen behält sich Threemedia die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Die Höhe richtet sich nach dem entstandenen Schaden und den branchenüblichen Lizenzgebühren.
15. Änderungsvorbehalt
Threemedia behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu aktualisieren oder anzupassen. Änderungen werden den Nutzern rechtzeitig mitgeteilt. Für bereits erteilte Freigaben gelten die zum Zeitpunkt der Freigabe gültigen Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht
Für diese Nutzungsbedingungen und alle sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
16.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Bremen.
16.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.